| Zur
Situation nicht nur der Künstler in Deutschland, ... deswegen betteln wir ehrlich
und offen:
"Hast du mal nen Euro ?!?" |
| RECHT VGH Mannheim - 1998-07-061 - S 2630/97 Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte über ein von der Stadt Stuttgart erlassenes Bettelverbot zu entscheiden. Dieses erklärten die Richter für unwirksam. Betteln sei eine gesellschaftliche Erscheinung, die hinzunehmen sei, solange die öffentliche Ordnung nicht gestört werde. Eine solche Störung der öffentlichen Ordnung liege aber in der Regel nur dann vor, wenn aggressiv gebettelt werde. Leitsatz der Redaktion ARD Ratgeber Recht: Unsere Schlussfolgerung: |
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